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Historie, eine Geschichte aus der Nachwendezeit
Das Vermessungsbüro wurde im Juli 1990 gegründet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag damals auf dem Gebiet der Liegenschaftsvermessungen, Grundstücksteilungen und Grenzfeststellungen, an denen seinerzeit in den neuen Bundesländern unendlicher Bedarf bestand. Da stand die Umstellung der in der DDR volkseigen gewesenen Betriebe an, das waren die Grundstücksgrenzen für neu gegründete Unternehmen zu klären und die Frage, wo eigentlich die Grenzen der Grundstücke von Eigenheimen bisheriger DDR-Bürger sind und da stand die Frage, wo eigentlich das Grundeigentum von Bürgern der alten Bundesländer liegt. Bald stand die Schaffung ganzer neuer Gewerbe- und Wohngebiete an. Alles war mit Liegenschaftsvermessungen verbunden und alles stand zugleich an. Hinzu kamen die Verfahren der Vermögenszuordnung für die neu gebildeten Wohnungsbaugesellschaften und die Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Bodensonderungsgesetz. Bis zum Sommer 1999 wurden durch das Vermessungsbüro etwa 8000 Grenzpunkte wieder hergestellt oder neu gebildet. Daneben wurden die ebenfalls der hoheitlichen Tätigkeit zugeordneten Amtlichen Lagepläne für Grundstücksteilungen und Bauanträge erstellt und die für alles andere erforderlichen Vermessungsnetze angelegt. Diverse Bauvorhaben wurden vermessungstechnisch begleitet , vom Einfamilienhaus über das Geschäftshaus, vom Klinikneubau bis Postfrachtzentrums. Vermessungstechnisch begleitet wurde der Neubau von Wohngebieten, Haus für Haus bis zur Einrichtung eines Gewerbegebietes, ebenfalls Gebäude für Gebäude. Daneben wurden Entwurfs- und Bestandsunterlagen für das Anlegen von Fernmelde- und Abwassernetzen kompletter Ortslagen erstellt .
Um die anstehenden Arbeiten bewältigen zu können wurden wegen des nach 1990 Fehlens von vermessungstechnischen Fachkräften schrittweise mehr als 10 berufsfremde Arbeitsnehmer eingestellt und gemeinsam mit zuständigen Einrichtungen zum staatlich anerkannten Vermessungstechniker, auch zum Vermessungsingenieur umgeschult und daneben fast immer und bis heute eine reguläre Berufsausbildung von Schulabgängern realisiert. Damit erreichte das Vermessungsbüro im Verlauf der 90iger Jahre eine Größe mit mehreren Vermessungsingenieuren, Vermessungstechnikern, CAD-Bearbeitern, Sekretariatspersonal, Gehilfen und Lehrlingen.
Mit Wirkung vom 03.07.1990 war nach im Frühjahr 1990 geschaffenen DDR-Recht die Gewerbegenehmigung für Ingenieur- und Liegenschaftsvermessungen und die dazu erforderliche Urkundsvermessungsberechtigung auf die Dauer der Gewerbeausübung erteilt worden. Das Gewerbe wird noch immer ausgeübt, nur ist die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen mit dem 01.07.1999 bisher verhindert worden. Und so ging das. Im März 1991 gab es im Land Brandenburg bei noch fortgeltendem DDR-Recht ohne gesetzliche Ermächtigung eine Verwaltungsvorschrift, die für die Ausübung der gewerblich oder freiberuflich betriebenen Liegenschaftsvermessung eine Vermessungsbefugnis für das Land Brandenburg vorschrieb. Diese Vermessungsbefugnis wurde bei Vorliegen der Urkundsvermessungsberechtigung erteilt, mit dem Nachsatz, bis zu weiteren Regelungen. Erst Ende 1991 gab es im Land Brandenburg für das amtliche Vermessungswesen und die freie Berufsausübung dazu gesetzliche Vorschriften. Erst mit diesen Ende 1991 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften wurde das spezielle fortgeltende DDR-Recht außer Kraft gesetzt. Die Urkundsvermessungsberechtigungen wurden weder aufgehoben noch sonst irgendwie erwähnt obwohl zumindest einige davon unbefristet erteilt worden waren. Innerhalb von fünf Jahren, also bis Ende 1996 sollte jeder, der dann weiter wie bisher mit allen Genehmigungen Liegenschaftsvermessungen ausführen wollte, eine Prüfung ablegen. Erst im Jahre 1993 gab es dafür eine Prüfungsverordnung als Landes-Rechtsverordnung. Die Prüfungsverordnung benannte die Fächer, für den schriftlichen Teil z.B. aber kein Prüfstoffverzeichnis. Die Durchfallquote im Jahre 1996 lag bei über 50%. Lösungen, mit denen der eine Prüfling bestanden hatte, führten beim anderen zum Nichtbestehen. Bei näherer Betrachtung hätte der eine Prüfer beim anderen nicht bestehen können. Ein Kreis von knappen 20 selbständigen, freiberuflich tätigen Vermessern, deren Prüfungen als nicht bestanden gewertet wurden und die insgesamt etwa 150 Arbeitsplätze und 18 Ausbildungsplätze hielten, wandte sich an den Landtag des Landes Brandenburg zumal es bereits einer verwaltungsgerichtlichen Untätigkeitsklage bedurfte hatte, um die Widerspruchsbearbeitung beim Prüfungsausschuss in Gang zu bringen. Schließlich empfahl der Petitionsausschuss dem Landtag, die Fünf-Jahresfrist und ein halbes Jahr zu verlängern. Danach sollten die Vermessungsbefugnisse bis zum 30.06.1997 gelten. So geschah es am17.12.1996, der Landtag beschloss die Übergangsfrist in der Berufsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure um 6 Monate zu verlängern. In den späteren Stunden des Vorabends dieser Plenartagung erhielt der erste Vermesser aus dem Kreis derer, die sich an den Petitionsausschuss wandten, von der Landesbehörde per Fax die Mitteilung, dass er als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zugelassen wird. Die übrigen konnten wenigstens zunächst die Aufforderung der Landesbehörde, die Aufträge zu Liegenschaftsvermessungen zu listen und zur Übergabe an einen Abwickler vorzubereiten, beiseite legen und sich auf die Widersprüche zu den Prüfungsbewertungen konzentrieren. Die Bearbeitung der eingelegten Widersprüche zog sich lange hin. Nicht nur der Herbst 1996 auch der Winter und das Frühjahr 1991 waren vergangen, ehe die Widerspruchsbescheide auf dem Tisch lagen. Alle waren ablehnend. Zu lesen war mehr als einmal, dass für die Beachtung von Gutachten keine Zeit gewesen wäre. Zwischenzeitlich hatten sich die betroffenen Vermesser abermals an den Landtag, seine Fraktionen und den Petitionsausschuss gewandt. Durch von den Verwaltungsgerichten abgelehnte Rechtschutzanträge war klar geworden, dass selbst dann, wenn etwa gegen Prüfungsbewertungen verwaltungsgerichtliche Klagen laufen würden, mit dem 01.07.1997 abermals die hoheitlichen Vermessungen, also die Liegenschaftsvermessungen eingestellt, die Aufträge gelistet und zur Ausführung oder wenn angefangen, zur Fertigstellung an einen Abwickler abgegeben werden müssten. Am 24.06.1997 befasste sich der Landtag des Landes Brandenburg erneut mit der Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Der Regierungsvertreter trug zur Ablehnung einer weiteren Verlängerung der Übergangsfrist vor dass alle Widersprüche der Vermesser zu den Prüfungsbewertungen gründlich geprüft worden seien.Dem standen die schriftlichen Widerspruchsbescheide der Behörde entgegen, wonach z.B. Gutachten nicht beachtet wurden, weil keine Zeit gewesen sei. Das führte zur Überweisung in den Innenausschuss und zur zweiten Lesung am 25.06.1997 mit dem Beschluss zur Verlängerung der Übergangsfrist auf den 30.06.1999, erfolgt auf Vorschlag der CDU-Fraktion mit den Stimmen von CDU und PDS-Fraktion gegen den erst zwischen 1. und 2. Lesung aufgehobenen Fraktionszwang der SPD-Fraktion und gegen den Widerstand der Landesbehörde. 18 Unternehmen waren gerettet. 18 Vermessungsbüros mit ihren 150 Angestellten und 18 Auszubildenden konnten weitere 2 Jahre Liegenschaftsvermessungen ausführen und somit im vollen Umfange entsprechend ihres Profils weiter arbeiten. Allerdings ging das nicht ganz so einfach, zielgerichtet wurde das Landesbaurecht in bestimmten Passagen geändert und so neben anderen Vermessern ein Ausschluss der betroffenen Vermesser mit deren Büros aus baurechtlichen Vermessungen organisiert. Das permanent Drängen im politischen Raum blieb, aber die Gerichte sollten entscheiden und so terminierten die Verwaltungsgerichte. Das Verwatungsgericht Potsdam für den 4. und den 05.05.1999 und das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder für den 17. und den 24.06.1999 . Die Richter ließen wissen, dass von ihnen Entscheidungen erwartet würden. In Potsdam gab esErörterungen und zwei Vergleiche. Zwei der betroffenen Vermesser wurden aufgrund einer schon geschriebenen weiteren Prüfung zum ÖbVI zugelassen. Der Leiter des Prüfungsausschusses und Leiter der oberen Landesbehörde hatte den Vergleichen zugestimmt und bei allen weiteren Terminen war nicht mehr er, sondern neben seinen Juristen ein Vertreter der obersten Landesbehörde als beklagte Partei zugegen. Die Richter des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/ Oder ließen von vornherein wissen, dass es so etwas wie in Potsdam nicht gäbe, es wird sofort in die Verhandlung eingetreten. So fanden die Verhandlungen im Stundentakt statt und jeweils am Nachmittag der beiden Tage gab es im Zwei-Minutentakt die abschlägigen Urteile. So empfingen die betroffenen Vermesser am 01.07.1999 mit Arbeitsbeginn ein Fax, die hoheitliche Vermessungstätigkeit sofort einzustellen, die Siegelplatte bei der Landesbehörde abzugeben und die hoheitlichen Vermessungsaufträge zu listen und zur Übergabe an einen Abwickler zusammenzustellen. Parallel wurden die Katasterämter namentlich über den betroffenen Personenkreis informiert. Nach den Erörterungsterminen von 1999 hat das Verwaltungsgericht Potsdam erst im Jahre 2001 zu den Verhandlungen terminiert. Die Gerichtsbesetzung war verändert und auch hier wurden alle Klagen abschlägig beschieden. Rechtschutzanträge und Berufungen zogen sich bis in das Jahr 2006 hin und wurden vom OVG Brandenburg abschlägig beschieden. Lediglich ein Vermesserkollege, dem bereits im Jahre 1994 die Zulassung entzogen wurde, erhielt durch Entscheid des OVG Ende 2001die Zulassung für den Zeitraum 1994 bis 1999 zurück, zu seiner Prüfungsbewertung wurde später in einem anderen Verfahren zumindest die Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes zugelassen. Die Prüfung war 1995/1996. Der Termin zur Berufungsverhandlung war im September 2006. Das Ergebnis war negativ, nach mehr als 10 Jahren zurück liegender Prüfung und von der Berufsausübung seit 12 Jahren ausgeschlossen sah sich der Kollege zu einer erfolgreichen Fachauseinandersetzung nicht mehr in der Lage. Einige der betroffenen Vermesser-Kollegen gingen in die Insolvenz, andere lösten ihr Büro auf oder verkauften es und suchten selbst eine Anstellung. Noch andere schlossen sich anderen an und noch andere überstanden dank immensen Arbeitseinsatzes mit dem verbliebenen Arbeitsfeld. Einer bestand eine strengere Prüfung für einen verantwortlichen internationalen Einsatz auf dem Gebiet der Liegenschaftsvermessungen. Entlassungen vornehmen mussten alle, weil das Tätigkeitsfeld der Liegenschaftsvermessungen trotz vollem Auftragsbuch mit dem 01.07.1999 untersagt war. Das eine oder andere liegt nunmehr dem europäischen Gerichtshof vor, auch mit der Frage der Achtung des Artikels 19 des Einigungsvertrages in Bezug auf vor dem 03.10.1990 mit bestandskräftigem Verwaltungsakt eingerichtete Gewerbe und der damit verbundenen Berufsausübung. Was das Vermessungsbüro Nehrlich betrifft, so werden seither umfangreich verschiedenartigste Ingenieurvermessungen ausgeführt, die oft in der Genauigkeit über den Anforderungen des Liegenschaftskatasters liegen und bei denen auf die Erfahrungen aus der Liegenschaftsvermessung zurückgegriffen werden kann.
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